Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB - GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ÜBER DIE ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR DIE PERSONENBEFÖRDERUNGSTÄTIGKEIT DER SCHIFFAHRTSGESELLSCHAFT MAHART PASSNAVE SZEMÉLYHAJÓZÁSI KFT.
GELTEND AUF INTERNATIONALEN UND INLÄNDISCHEN TRAGFLÄCHENBOOTEN, SOWIE AUF UNSEREN INTERNATIONALEN UND INLÄNDISCHEN LINIEN- UND SONDERSCHIFFEN.
1.) Geltungsbereich der Richtlinie
Die Bestimmungen dieser Richtlinie sind die Bedingungen der Vereinbarung zwischen der MAHART PassNave Személyhajózási Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: PassNave Kft., eingetragener Sitz: 1056 Budapest, Belgrád rakpart, Nemzeti Hajóállomás, Handelsregisternummer: 01-09-268781) und allen Vertragspartnern im Bereich der Personenbeförderung (planmäßige Einzel- und Gruppenpassagiere, Charterpassagiere, im Folgenden zusammenfassend als Passagiere bezeichnet), die mit ihr in einem Rechtsverhältnis stehen, vorausgesetzt, dass die PassNave Kft. und der Passagier treffen in dem das Rechtsverhältnis regelnden Vertrag keine abweichende Vereinbarung. Die Personenbeförderung auf dem Schiff durch die PassNave Kft. wird durch das Gesetz Nr. V. von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch ("Bürgerliches Gesetzbuch"), das Gesetz Nr. XLII. von 2000 über den Wasserverkehr, das Gesetz Nr. CLV. von 1997 über den Verbraucherschutz („Ftv.“), die Regierungsverordnung Nr. 261/2008 (XI.3) über die Bedingungen der Personenbeförderung auf dem Wasserweg ("VSZF") und die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung geregelt, mit der Maßgabe, dass die PassNave Kft. keine öffentliche Personenbeförderung erbringt.
2.) Entstehung des Rechtsverhältnisses
Ein Personenbeförderungsvertrag und ein Rechtsverhältnis in Bezug auf die Personenbeförderung kommt zustande, wenn der Passagier:
• das Ticket gekauft hat (entweder persönlich, am Fahrkartenautomaten, online oder per Banküberweisung) oder
• Die Personenbeförderung wurde schriftlich in Auftrag gegeben und die Auftragsbestätigung ist beim Kunden eingegangen.
• dass zum Rabatt berechtigende Dokument, wurde an der Kasse und beim Einsteigen vorgelegt.
Wenn der Passagier nicht persönlich handelt, sondern ein Dritter die Personenbeförderung oder andere damit zusammenhängende Dienstleistungen zu seinen Gunsten bestellt, prüft die PassNave Kft. nicht, ob der Dritte den Passagier rechtmäßig vertritt. Nach der Buchung wird der Dritte der Vertragspartner der PassNave Kft. gemäß den Bestimmungen des § 6:136 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Im Falle einer Person, die ohne Fahrschein reist, entsteht zum Zeitpunkt des Beginns des Einsteigens in das Schiff ein Rechtsverhältnis im Zusammenhang mit der Personenbeförderung zwischen der PassNave Kft. und der Person, die das Einsteigen in das Schiff beginnt.
3.) Verpflichtung der PassNave Kft.
Die PassNave Kft. ist verpflichtet, die Person, die eine gültige Fahrkarte vorlegt, zu der auf der Fahrkarte angegebenen Zeit und Strecke zu befördern, wenn:
• die Personenbeförderung nicht durch Gesetz oder behördliche Anordnung verboten ist;
• die Personenbeförderung mit dem verfügbaren Boot möglich ist;
• die Personenbeförderung nicht durch Umstände behindert wird, die dem Passagier zuzurechnen sind oder die die PassNave Kft. nicht vermeiden kann oder deren Beseitigung nicht von ihm abhängt (höhere Gewalt).
Die PassNave Kft. informiert die Passagiere über das Hindernis oder die behördliche Beschränkung, an den Schiffsstationen, auf ihrer Website, auf ihrer Social-Media-Seite und - falls erforderlich - über die Presse oder den Rundfunk, und benachrichtigt die Passagiere im Falle von individuellen Kontaktinformationen wie Mobiltelefonnummer oder E-Mail direkt. Nachdem dies veröffentlicht wurde, kann die Fahrt abgesagt werden, sie ist jedoch verpflichtet, den Passagieren den Preis des Tickets (Fahrtkosten) zu erstatten.
Wenn das Schiff bei Inlandslinienfahrten aufgrund eines Reisehindernisses nicht in der Lage ist, seine Fahrt zum Zielort zu beginnen und/oder fortzusetzen und die Beförderungsverpflichtung nicht von einem anderen Schiff erfüllt werden kann, kann der Passagier die Rückerstattung des Fahrpreises für die nicht zurückgelegte Fahrt oder den Rücktransport zum Abfahrtsort und die Rückerstattung des vollen bezahlten Fahrpreises verlangen, es sei denn, das Reisehindernis wurde durch einen unabwendbaren Grund verursacht, der außerhalb des Tätigkeitsbereichs der PassNave Kft. liegt (höhere Gewalt).
Im Falle der Inanspruchnahme eines Ersatzverkehrsmittels berechnet die PassNave Kft. keinen zusätzlichen Fahrpreis, leistet aber auch keine Fahrpreisrückerstattung.
Fälle höherer Gewalt insbesondere:
• Flusssperre,
• Unfall eines anderen Wasserfahrzeugs,
• Kollision mit einem anderen Wasserfahrzeug, von diesem verschuldet,
• amtliche Maßnahme,
• Grenzsperrung,
• Bomben- oder Munitionsräumung,
• Extremes Wetter
• Streik
• Niedriger Wasserstand oder Überschwemmung
• gefährliches Treibgut,
• Hafensperre,
• Quarantäne, Pandemie,
• Behinderung durch Beteiligung eines anderen Passagiers,
• Straftat,
• Terroranschlag,
• Unwohlsein des Schifffahrtspersonals,
• plötzliche Erkrankung eines Passagiers,
• militärische Operationen, Militärübungen,
• Krieg, Kriegshandlung,
• Minengefahr,
• Brücken- oder Wasserbauarbeiten,
• Ausfall eines Kanals, Fehler einer Hebevorrichtung oder einer Schleuse,
• Wassereintritt in den Rumpf aufgrund äußerer Bedingungen,
• Feuer
• andere unvermeidbare äußere Ursachen.
Der Fahrpreis wird immer an der Verkaufsstelle erstattet, an der der Passagier die Fahrkarte ursprünglich gekauft hat (falls die Fahrkarte bei einem Wiederverkäufer gekauft wurde, an der Verkaufsstelle des Wiederverkäufers).
Aufgrund eines Reisehindernisses kann über das in den vorstehenden Absätzen Geschriebene hinaus kein weiterer Anspruch gegen PassNave Kft. geltend gemacht werden.
4.) Verpflichtung des Passagiers
An der Schiffsanlegestelle (Hafen) dürfen Passagiere und ihre Begleiter nur den ihnen geöffneten Bereich betreten; Personen, die von der Personenbeförderung ausgeschlossen sind, dürfen den Bereich der Schiffsanlegestelle (Hafens) nicht betreten und Gegenstände, die von der Personenbeförderung ausgeschlossen sind, dürfen nicht in diesen Bereich mitgenommen werden.
Passagiere dürfen auf dem Schiff nur den für sie geöffneten Bereich betreten. Begleitpersonen ohne Fahrschein – mit Ausnahme der Begleitperson eines kranken oder behinderten Menschen – ist es untersagt, das Wasserfahrzeug zu betreten. Auf der Schiffanlegestelle (Hafen) und auf dem Schiff ist es verboten, Aktivitäten vorzunehmen, die andere Passagiere stören, oder die Arbeit der Besatzung der Schiffanlegestelle (Hafen) oder des Schiffes stören, sowie außerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs zu rauchen. In den geschlossenen Fahrgasträumen von Tragflächenbooten und in anderen geschlossenen Räumen des Schiffes (z.B. Toiletten) ist das Rauchen verboten.
Der Passagier ist verpflichtet, die Fahrkarte während der gesamten Dauer der Fahrt aufzubewahren und sie den Mitarbeitern der PassNave Kft., die die Fahrkarte kontrollieren, zusammen mit der Karte, die zum Kauf von ermäßigten Fahrkarten berechtigt, vorzulegen.
Es ist verboten, die Schiffanlegestelle (Hafen), sowie das Schiff und dessen Ausrüstung zu verunreinigen, zu infizieren oder zu beschädigen. Jeder, der die Schiffanlegestelle (Hafen) oder das Schiff oder dessen Ausrüstung verunreinigt, infiziert oder beschädigt, ist verpflichtet, die Kosten für die Reinigung und Desinfektion zu tragen und den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Passagiere sind verpflichtet, nach dem Einsteigen in das Schiff alle Ordnungs- und Sicherheitsanweisungen des Schiffsführers zu befolgen.
Die PassNave Kft. ist nur dann verpflichtet, ihre Personenbeförderungspflicht aufgrund der Bestellung zu erfüllen, wenn der Passagier die erforderlichen Ein- und Ausreisedokumente und eine gültige Fahrkarte vorlegt.
Die PassNave Kft. haftet nicht für Schäden, die sich aus der Versäumnis oder Nichterfüllung einer der oben genannten Bedingungen ergeben.
Im Falle eines Unfalls oder Zwischenfalls auf dem Wasserweg ist der Passagier verpflichtet, den Anweisungen der Schiffsbesatzung Folge zu leisten.
Der Passagier ist verpflichtet, die für die Reise geltenden Gesetze sowie die Gesetze des Gastgeberlandes jederzeit einzuhalten. Kosten und Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung ergeben, gehen zu Lasten des Passagiers.
Wenn der Passagier seiner Verpflichtung, fristgemäß zu erscheinen und die Angelegenheit zu erledigen, nicht nachkommt, besteht die Verpflichtung der PassNave Kft. zur Personenbeförderung nur, wenn sie die Erfüllung der Verpflichtungen der PassNave Kft. gegenüber den anderen Passagieren, z.B. die planmäßige Abfahrt des Schiffes, nicht gefährdet.
Die Passagiere können ihre Sitzplätze in der Reihenfolge einnehmen, in der sie an Bord des Schiffes gehen, mit Ausnahme internationaler Tragflächenbootprogramme.
5.) Einschränkung der Reise, Ausschluss von der Reise
Folgende Personen dürfen nicht auf dem Schiff mitreisen oder können von der Reise ausgeschlossen werden:
• eine Person, die betrunken oder benommen ist;
• wer sich skandalös verhält oder andere Fahrgäste mit seinem Verhalten anderweitig stört;
• wer an einer ansteckenden Krankheit leidet;
• wer durch sein Verhalten die Verkehrssicherheit, seine eigene körperliche Unversehrtheit und Gesundheit oder die der mitfahrenden Passagiere oder die Unversehrtheit des Schiffes oder dessen Ausrüstung verletzen oder gefährden;
• wer die sonstigen Bestimmungen bezüglich das Verhaltens von Passagieren nicht einhält;
• wer mit ungültigem oder ohne Ticket reist und zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Fahrkarte kauft; trotz Aufforderung sein Ticket,seinen ermäßigten Ausweis nicht vorlegt;
• wer das Fahrzeug, die Kleidung der Mitreisenden oder das Gepäck der Passagiere mit seiner Kleidung, seinem Gepäck oder auf andere Weise verunreinigen kann;
• wer einen Gegenstand als Handgepäck mitnimmt, der nicht an Bord eines Schiffes mitgenommen werden darf.
Nach Beginn der Reise ist der Schiffsführer berechtigt, den Passagier aus den oben genannten Gründen im nächstgelegenen Hafen von Bord zu schicken.
Auf dem Schiff dürfen hilflose kranke Personen und Kinder unter 14 Jahren nur mit einer Begleitperson reisen. Das Einsteigen in ein Schiff ohne Begleitung gilt als Erklärung, dass der betreffende Passagier älter als 14 Jahre ist.
Die PassNave Kft. befördert Passagiere, die während der Fahrt krank werden oder einen Unfall erleiden, zur nächstgelegenen Schiffsstation (Hafen) wo die kranke Person die notwendige medizinische Versorgung erhalten kann.
Bei Verdacht auf eine Infektionskrankheit wird die PassNave Kft. den Passagier so weit wie möglich von den anderen Passagieren isolieren.
Ein Passagier, der aufgrund seines ordnungswidrigen Verhaltens von Bord eines Wasserfahrzeugs geschickt wurde, kann keine Rückerstattung des Fahrpreises oder anderer Gebühren, wie z. B. der Gebühr für die Beförderung von Fahrrädern, verlangen und kann die Lieferung seines aufgegebenen Gepäcks – wenn es während des planmäßigen Aufenthalts des Schiffes an der Anlegestelle nicht möglich ist – nur am ursprünglichen Zielort verlangen.
Die PassNave Kft. kann die Beförderung von Passagieren verweigern, wenn die Anzahl der auf dem Schiff eingestiegenen Passagiere die zulässige Anzahl von Passagieren erreicht hat.
6.) Fahrplan, Fahrzeit
Die Schiffe der PassNave Kft. verkehren im Linienverkehr gemäß dem veröffentlichten Fahrplan (Linienverkehr).
Die kürzeste Fahrzeit zwischen den betroffenen Stationen während der Fahrt wird von der PassNave Kft. bestimmt. Die PassNave Kft. haftet nur dann für Schäden, die sich aus der möglichen Verspätung des Linienverkehrs ergeben, wenn die Verspätung auf das Verhalten der PassNave Kft. zurückzuführen ist.
7.) Fahrpreise, Gepäcktarife
Bei den Fahrpreisen gelten die Personenbeförderungstarife, die von der PassNave Kft. zu jedwedem Zeitpunkt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht werden. Die Hafengebühren sind in den aktuellen offiziellen Tarifen enthalten, die von der PassNave Kft. und ihren Partnerunternehmen (Betreibern der verschiedenen Anlegeplätze) herausgegeben werden.
Im Ticketpreis sind folgende Dienstleistungen enthalten:
• den Fahrpreis für den auf der Fahrkarte angegebenen Abschnitt,
• alle Hafengebühren für den auf dem Ticket angegebenen Abschnitt,
• die Unfallversicherung für Passagiere ab dem Einsteigen in das Schiff bis zum Verlassen des Schiffes,
• auf inländischen Tragflächenbooten und im Linienverkehr: 1 Handgepäckstück mit einem Gewicht von höchstens 12 kg pro Person für den jeweiligen Abschnitt.
8.) Sitzplatzreservierung (außer bei internationalen Programmen auf Tragflächenbooten)
Die Fahrkarten können online, am Automaten, per Banküberweisung im Voraus oder persönlich, an ausgewiesenen Fahrkartenschaltern im In- und Ausland gegen Barzahlung oder mit Kreditkarte gekauft werden.
Kartenreservierungen im Vorverkauf können persönlich, per E-Mail oder für einige Dienstleistungen per Post vorgenommen werden. Die Person, die die Reservierung vornimmt, ist verpflichtet, das genaue Datum und die Uhrzeit der Fahrt, die Namen der Passagiere, sowie eine Kontakttelefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben, über welche die Passagiere bei Bedarf auch unmittelbar vor der Fahrt benachrichtigt werden können. Beim Vorverkauf eines Tickets für einen internationalen Flug muss auch die Nationalität des Passagiers angegeben werden.
Nach Erhalt der oben genannten Daten wird die PassNave Kft. die Reservierung innerhalb von 2 Werktagen schriftlich bestätigen. In Ermangelung einer Bestätigung kommt kein Vertrag zwischen den Parteien zustande.
Einzelne Passagiere
Bei allen Flügen wird die Reservierung erst mit der Bezahlung endgültig,
Innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung, spätestens jedoch nach der Gutschrift bis 12:00 Uhr am letzten Werktag vor dem Reisedatum, erhält der Passagier das Gruppenticket an die angegebene E-Mail-Adresse, das ihn zum Einsteigen in das Schiff berechtigt. Wenn die Überweisung nicht innerhalb der Frist erfolgt, wird die Reservierung automatisch storniert, worüber die PassNave Kft. nicht verpflichtet ist, den Passagier gesondert zu informieren. Die PassNave Kft. ist berechtigt, die reservierten, aber unbezahlten Plätze an andere Personen zu verkaufen.
Das Einsteigen in das inländische planmäßige Linien-Tragflächenboot ist spätestens 20 Minuten vor Abfahrt möglich.
Das Ticket kann bis 16:00 Uhr am Werktag vor der Fahrt - gemäß den aktuellen Öffnungszeiten, die auf der Website angegeben sind - auf einen anderen Zeitpunkt umgebucht werden, je nach Verfügbarkeit von Plätzen. Der Änderungsanspruch muss schriftlich an die ertekesites@mahartpassnave.hu E-Mail-Adresse gesendet werden. Eine Änderung ist einmalig kostenlos möglich, für jede weitere Änderung wird eine Gebühr erhoben: 1.000 HUF/Änderung/Person, die bis zum Tag vor der Fahrt bezahlt werden muss.
Das Buchungssystem berechnet automatisch einen Rabatt von 5 % auf Tickets, die im Online-Shop für Linienfahrten mit Tragflächenbooten gekauft wurden.
Die in diesem Abschnitt angegebenen Bedingungen für die Reservierung von Tickets gelten nicht für Wiederverkäufer, die in einem Vertragsverhältnis mit der PassNave Kft. stehen, ihre Bedingungen für die Reservierung von Tickets sind im Geschäftsvertrag enthalten.
9.) Reiseermäßigungen für bestimmte Linienfahrten
Für jede Linienfahrt gibt es verschiedene Ermäßigungen für Kinder (zwischen 2 und 12 Jahren) und im Rahmen der von der Gesellschaft angekündigten regelmäßigen Aktionen, deren Höhe in den offiziell festgelegten Tarifen der PassNave Kft. enthalten ist.
Studentenermäßigungen können Inhabern eines gültigen ungarischen Vollzeit-Studentenausweises oder eines internationalen ISIC-Studentenausweises gewährt werden.
Die Rentnerermäßigung kann mit einer ungarischen Rentnerkarte oder einem Personalausweis oder für Personen, die aus den EU-Mitgliedstaaten einreisen und älter als 65 Jahre sind, gewährt werden und muss durch einen Personalausweis oder Reisepass nachgewiesen werden.
Der aktuelle Fahrplan enthält die Informationen darüber, für welche Linien die oben genannten Ermäßigungen in Anspruch genommen werden können, bzw. zusätzliche Ermäßigungen.
Das Buchungssystem berechnet automatisch einen Rabatt von 5 % auf Tickets, die im Online-Shop für Linienfahrten mit Tragflächenbooten gekauft wurden. Im Falle einer Änderung des Datums kann der Rabatt für das neue Datum angewendet werden, wenn dieser geringer ist als der Rabatt in Bezug auf das ursprüngliche Datum, wird die Differenz vom Passagier bezahlt.
Für unsere Linienfahrten mit Ausflugsbooten und 1-Tages-Ausflüge mit Tragflächenboot berechnet der Webshop automatisch einen Rabatt von 5% auf den Ticketpreis.
10.) Beförderung von Reisegepäck und Handgepäck
Jeder Passagier darf maximal 1 Handgepäckstück nicht größer als 56x45x25 cm transportieren, welches von einer Person getragen werden kann (ohne das Ein- und Aussteigen oder die Bewegung im Fahrgastraum des Bootes zu behindern), sowie ein Stück Kinderwagen, Regenschirm, Spazierstock, kleines Handmusikinstrument kostenlos auf allen Linien der PassNave Kft. befördern.
Im Linienverkehr, den Inlands-Linienfahrten und den Programmtouren mit Tragflächenbooten darf nur ein Handgepäckstück befördert werden.
Gegenstände, die Unfälle, Schäden oder Verschmutzungen verursachen und deren Transport durch Gesetz oder behördliche Anordnung verboten ist, dürfen nicht transportiert werden.
Die Bestimmungen über das Höchstgewicht und die maximale Größe von Handgepäck und die Festsetzung der Gebühr gelten nicht für Rollstühle und andere Mobilitätshilfen (im Folgenden als Hilfsmittel bezeichnet) von Personen mit eingeschränkter Mobilität. Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen sicher sitzen, um die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der anderen Passagiere und sie selbst zu schützen. Die Fahrt kann begonnen werden, wenn das Hilfsmittel in den dafür vorgesehenen Raum passt, der sich auf dem Unterdeck der Boote befindet, und das Gesamtgewicht der behinderten Person und ihres Hilfsmittels 200 kg nicht überschreitet und von Hand in das Boot gehoben werden kann.
Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, das auf das Wasserfahrzeug mitgebrachte Handgepäck zu bewachen, und die PassNave Kft. ist nicht verantwortlich für dessen Verlust, Verschwinden, Diebstahl usw. aus jeglichem Grund.
Die in Bezug auf Reisegepäck in dem vorliegenden Geschäftsreglement nicht oder nicht ausführlich geregelten Fragen sind die Bestimmungen des AGB maßgebend.
Fahrräder, Fahrradanhänger, Elektrofahrräder und Tandems können - in begrenzter Menge - gegen Gebühr auf ausgewiesenen Linien transportiert werden.
11.) Transport von lebenden Tieren
Auf ausgewiesenen Linien können Hunde nur auf dem oberen, offenen Deck angeleint und mit Maulkorb transportiert werden, nebst Kauf eines Hundetickets. Ausgenommen hiervon sind Blindenführhunde, Assistenzhunde für Behinderte oder Polizeihunde im Dienst. Der Transport letzterer ist kostenlos.
Andere Kleintiere können bis zu 3 kg in einer dafür vorgesehenen Transportbox kostenlos transportiert werden.
12.) Widerrufsbelehrung (Rücktritt)
a.) Für alle Linien des Unternehmens (mit Ausnahme der Programme mit Tragflächenbooten):
Im Falle einer Stornierung von im Voraus gekauften Tickets (Linien- und Fahrradtickets) oder reservierten Sitzplätzen ist die zurücktretende Partei verpflichtet, folgende Stornogebühren (Reugeld) zu zahlen:
• Im Falle einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor der Abfahrt oder Nichterscheinen beträgt die Stornogebühr 100% des Fahrpreises.
• Bei einer Stornierung zwischen 48 Stunden und 21 Tagen vor der Abfahrt wird der Fahrpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20 % erstattet;
• Im Falle einer Stornierung mehr als 21 Tage vor der Abfahrt wird kein Reugeld erhoben, der bereits gezahlte Fahrpreis oder die bereits gezahlte Fahrpreisvorauszahlung wird von der PassNave Kft. zurückerstattet.
Stornierungen müssen schriftlich an die ertekesites@mhrt.hu Adresse gesendet oder innerhalb der Öffnungszeiten persönlich an einer unserer Kassen angemeldet werden.
Diese Stornierungsbedingungen gelten nicht für Wiederverkäufer, die in einem Vertragsverhältnis mit der PassNave Kft. stehen, deren Stornierungsbedingungen sind im Geschäftsvertrag enthalten.
Rückfahrkarten sind nach Fahrtantritt, d.h. nach der Hinfahrt, nicht mehr teilweise erstattungsfähig.
Wir können nur nicht bearbeitete Tickets in Übereinstimmung mit den Stornierungsbedingungen rückerstatten.
Erfolgt die Stornierung durch den Fahrgast und kann der Fahrpreis nicht in bar an der Fahrkartenkasse erstattet werden, gehen die Transferkosten zu Lasten des Fahrgastes.
Eine weitere Bedingung für die Rückerstattung der auf das Ticket oder eines anderen entsprechenden Wertpapier nach dessen Ausstellung geleisteten Zahlung, ist die Rückgabe des unbenutzten und unbeschädigten Tickets, die Vorlage der Quittung und die Überprüfung der Identität der Person.
b.) Im Falle der Programme mit Tragflächenbooten (international und national):
Im Falle einer Stornierung von im Voraus gekauften Tickets (Fahrkarten) oder reservierten Sitzplätzen ist der Stornierende verpflichtet, die folgenden Stornogebühren (Reugeld) zu zahlen:
• Im Falle einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor der Fahrt oder im Falle von Nichterscheinen beträgt das Reugeld 100% des Fahrpreises.
• Bei einer Stornierung innerhalb von 8 und 15 Tagen vor der Abfahrt wird der Fahrpreis unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 50 % erstattet;
• Bei einer Stornierung innerhalb von 16 und 29 Tagen vor der Abfahrt wird der Ticketpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 % erstattet;
• Im Falle einer Stornierung mehr als 30 Tage vor der Abfahrt wird kein Reugeld erhoben, der bereits gezahlte Fahrpreis oder die Fahrpreisvorauszahlung wird von der PassNave Kft. zurückerstattet.
Bei in- und ausländischen Programmschifffahrten gilt das vorliegende Geschäftsreglement mit folgenden Abweichungen:
Die PassNave Kft. fungiert als Reiseveranstalter im Falle anderer Personenbeförderungsprogramme als der Wasserfahrt.
Die PassNave Kft. behält sich das Recht vor, das Hotel oder die Programme innerhalb derselben Kategorie zu ändern. Bei Programmen in Wien können sich auch die Ankunfts-, Abfahrts- und Programmzeiten ändern.
Der Passagier ist verpflichtet, das gebuchte Programmticket spätestens bis zum 30. Tag vor der Fahrt persönlich an den dafür vorgesehenen Fahrkartenschaltern zu bezahlen und abzuholen oder die Zahlung bis zu diesem Datum auf andere Weise vorzunehmen (Banküberweisung oder Ermächtigung zur Belastung der Bankkarte).
Wenn die Anzahl der Teilnehmer die im Fahrplan und auf der Website angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die PassNave Kft. das Recht vor, das Programm abzusagen, möglicherweise einen neuen Termin anzugeben oder den Ticketpreis zu erstatten.
c.) Im Falle von Tickets, die am Fahrkartenautomaten und über die Website gekauft wurden:
Für Tickets, die am Ticketautomaten und über die Website gekauft wurden, werden die oben angegebenen Stornierungsbedingungen – je nach Art der Tour - durch Folgendes ergänzt:
• Für die Rückerstattung des Tickets wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% erhoben,
• der nach Abzug der Bearbeitungsgebühr fällige Betrag wird nicht durch eine vom Leistungsträger veranlasste Überweisung, sondern durch Gutschrift durch die abrechnende Bank des Dienstleisters an die um Rückerstattung des Preises der Fahrkarte bittenden Person zurückerstattet,
• Die einmalige Änderung des Reisedatums des gekauften Tickets ist kostenlos und muss am letzten Werktag vor der Fahrt gemäß den aktuellen Öffnungszeiten schriftlich mitgeteilt werden.
• Eine weitere Änderung des Datums ist gegen eine Gebühr möglich: 1 000 HUF/Änderung/Person.
• Im Falle einer Änderung sonstiger Parameter des gekauften Tickets (z.B. Änderung des Schiffstyps oder der Linie, Verringerung der Passagierzahl) – da diese nur möglich sind, wenn das Ticket erstattet und neu ausgestellt wird – findet der oben beschriebene Rückerstattungsprozess statt.
13.) Chartern von Booten für Sonderfahrten
Bei der Vermietung von Charterbooten gelten die offiziell von der PassNave Kft. jeweils herausgegebenen Charterpreise. Catering-Dienstleistungen sind nur über die PassNave Kft. verfügbar.
Wenn der Mieter des Sonderbootes auch andere Anlegeplätze in Anspruch nimmt, die nicht von der PassNave Kft. betrieben werden, werden die entsprechenden Gebühren gesondert aufgerechnet. Die PassNave Kft. erteilt zum Zeitpunkt der Bestellung Auskunft über diese Gebühren.
Bei Ausflugs- und Eventbooten beträgt die Gebühr für die Ausfallzeit 50 % des Stundensatzes des jeweiligen Bootstyps pro Stunde (die ermäßigte Ausfallzeit kann maximal das Doppelte der jeweiligen Fahrzeit betragen). Bei Überlandfahrten beinhaltet der Charterpreis 2 Stunden Wartezeit am angegebenen Zielort, bei zusätzlicher Wartezeit beträgt die Gebühr für die Ausfallzeit 50% des Stundensatzes des jeweiligen Bootstyps. (Ausgenommen sind Hochzeitsveranstaltungen, bei denen die Höhe der Ausfallzeit und deren Gebühr auf der Grundlage einer individuellen Bewertung festgelegt werden).
Ausfallgebühr für Tragflächenboote bei Inlandsreisen: Der Charterpreis beinhaltet 4 Stunden Wartezeit am angegebenen Zielort, bei weiterer Wartezeit beträgt die Gebühr für die Ausfallzeit 50% des Stundensatzes des jeweiligen Bootstyps pro Stunde.
Bei mehrtägigen Reisen, egal ob national oder international, werden die Gebühren für die Wartezeit und sonstige Kosten der Wartezeit (Übernachtungskosten für Personal etc.) immer individuell festgelegt.
Wenn der Kunde das gemietete Boot nicht innerhalb einer Stunde nach der von der PassNave Kft. bestätigten Abfahrtszeit in Anspruch nimmt und die PassNave Kft. nicht über die Verhinderung informiert, ist die PassNave Kft. berechtigt, das gemietete Boot für andere Zwecke zu nutzen. In diesem Fall gelten für die Zahlung des Mietpreises die Bedingungen für eine Stornierung innerhalb von 24 Stunden.
a.) Bestellung von Charterbooten:
Sonderboote müssen persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail) bestellt werden, die Bestellung muss enthalten:
• den Namen der Passagiere/Gruppe,
• die Anzahl der Passagiere,
• die Nationalität der Passagiere (nur bei internationalen Fahrten),
• Typ des Schiffes,
• den Abfahrts- und Ankunftsort, den Anlegeplatzanspruch während der Fahrt,
• das Reisedatum, die Abfahrts- und Ankunftszeit (Jahr, Monat, Tag, Stunde, Minute),
• die Bezeichnung der sonstigen Dienstleistungsansprüche,
• den Anspruch des Kunden auf anderen Dienstleistungen.
Die PassNave Kft. bestätigt die Bestellungen schriftlich innerhalb von 2 Werktagen, und der Vertrag wird mit dem bestätigten Inhalt abgeschlossen.
b.) Stornobedingungen (Rücktritt) von gebuchten Charterbooten:
Im Falle der Stornierung eines Charterbootes ist der Stornierende verpflichtet, die folgenden Prozentsätze der Chartergebühr als Strafzahlung zu zahlen:
• 100% des Mietpreises bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der Abfahrt;
• 50% des Mietpreises bei Stornierung innerhalb von 24 und 48 Stunden vor der Abfahrt;
• 30% des Mietpreises bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden und 21 Tagen vor der Abfahrt;
• Eine Stornierung innerhalb von mehr als 21 Tagen vor Abfahrt ist kostenlos.
Das Datum der Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei der PassNave Kft.
Im Falle einer Stornierung und Änderung kann nur der auf dem Teilnahmeticket angegebene Kunde oder dessen schriftlich Bevollmächtigter vorgehen.
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gehen die Bankkosten der Rückerstattung zu Lasten des Stornierenden.
Liegt ein unabwendbares Hindernis für die Abfahrt des Charterschiffes vor (höhere Gewalt), sind beide Parteien von ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz- und Stornogebühren befreit. Die bezahlte Chartergebühr wird von der PassNave Kft. innerhalb von 30 Tagen vollständig zurückerstattet.
c.) Abgabe von Anmerkungen (Beschwerden) im Zusammenhang mit der Sonderfahrt:
Jegliche Kundenbeschwerde im Zusammenhang mit einer der Dienstleistungen muss bis 16:00 Uhr am Tag nach Beendigung der Fahrt schriftlich an die PassNave Kft. gerichtet werden. Diese Frist verfällt ausdrücklich. Anmerkungen können unmittelbar vor Reiseantritt, während der Reise oder unmittelbar nach der Reise schriftlich an den Schiffsführer gerichtet werden.
14.) Gastronomie, Verkauf
Buffet- oder andere Gastronomie-Dienstleistungen können nur über die PassNave Kft. bestellt und genutzt werden.
Der Verkauf an der Schiffsstation (Hafen) oder auf dem Schiff ist nur mit Genehmigung der PassNave Kft. möglich; die Zustimmung der PassNave Kft. ersetzt jedoch nicht die sonst für den Verkauf erforderliche amtliche Genehmigung.
15.) Werbung
Über die Außen- und Innenflächen sowie Werbeträger der Boote (auch bei Sonderfahrten) verfügt ausschließlich die PassNave Kft.. Abweichungen hiervon dürfen nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung vorgenommen werden.
16.) Kontrolle, Bußgeldzahlung
Der Passagier muss bei Fahrtantritt im Besitz eines gültigen Tickets oder eines zur Fahrt berechtigenden Ausweises (nachfolgend zusammenfassend als Fahrskarte bezeichnet) sein. Der Passagier ist verpflichtet, seine gültige Fahrkarte während der gesamten Dauer der Fahrt bei sich zu tragen und sie dem Mitarbeiter der PassNave Kft., der die Fahrkarten kontrolliert, zur Prüfung während der Fahrt und beim Aussteigen zusammen mit dem Dokument, das den Inhaber zum Kauf von ermäßigten Fahrkarten berechtigt, zu übergeben. Falls es für die Feststellung der rechtmäßigen Verwendung der Reiseermäßigung, oder für die Prüfung erforderlich ist, ist der Passagier verpflichtet, seine Identität nachzuweisen.
Der Mitarbeiter der PassNave Kft., der die Fahrkarten kontrolliert, ist berechtigt, das Mitfahrrecht der Passagiere, die Gültigkeit der Fahrkarten, die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Reiseermäßigungen und die Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit während der Dauer der Fahrt – einschließlich des Ein- und Aussteigens auf das Schiff – zu überprüfen.
Der Fahrkartenkontrolleur der PassNave Kft. hat das Recht, auf die Daten zuzugreifen, die für die Identifizierung des Fahrgastes, der an der Fahrt teilnimmt und den Fahrpreis nicht bezahlt hat, die Überprüfung des persönlichen Mitfahrrechts und die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Reiseermäßigungen erforderlich sind. Die Prüfung gemäß diesem Kapitel wird in Übereinstimmung mit den Bedingungen durchgeführt, die in der auf der Website der PassNave Kft. veröffentlichten Datensicherheits- und Datenschutzrichtlinie festgelegt sind.
Der Passagier, der:
• keine gültige Fahrkarte besitzt,
• ein Ticketfür die falsche Strecke gekauft hat, oder
• unrechtmäßig Reiserabatte in Anspruch nimmt,
Bei der Fahrt mit einem ungültigen Ticket beträgt die Höhe des Bußgeldes vor Ort pro Person das Dreifache des Preises des Vollpreistickets.
Im Falle eines Fahrscheins, der für eine falsche Strecke gekauft wurde, muss die Differenz sowie das Dreifache der Differenz als Bußgeld bezahlt werden.
Nach Reiseantritt ist es uns nicht mehr möglich, das Rückfahrticket zurück zu erstatten.
Kann der Abfahrts- oder Zielort des Passagiers nicht ermittelt werden, so hat er den Fahrpreis und den Zuschlag für die gesamte Strecke des Schiffes vom Abfahrtsort des Schiffes bis zum Zielort, bzw. vom Einstiegsort für die gesamte Fahrstrecke des Schiffes zu zahlen.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Reisebedingungen erstattet der Mitarbeiter der PassNave Kft., der die Tickets kontrolliert, sofort ein Protokoll über die Umstände des Vorfalls, sobald er davon Kenntnis erlangt. Der Mitarbeiter der PassNave Kft., der die Tickets kontrolliert, ist berechtigt, das Anlegen bzw. die Weiterfahrt des Schiffes für einen kurzen Zeitraum zum Zwecke der wirksamen Kontrolle zu untersagen.
Der Passagier, der ein Bußgeld zahlen muss, ist verpflichtet dem Kontrolleur seinen Identitäts- und Adressnachweis vorzulegen. Wird das Ausweisen verweigert, kann der Kontrolleur polizeiliche Maßnahmen beantragen um an die Daten zu gelangen oder den Fahrgast von der Reise ausschließen,.
Der im Protokoll festgelegte Betrag des Fahrpreises und des Bußgeldes kann in bar an den Fahrkartenschaltern in den von der PassNave Kft. betriebenen Häfen oder per Banküberweisung auf die im Protokoll angegebene Kontonummer der PassNave Kft. bezahlt werden. Im Falle der Banküberweisung gilt die Zahlungsverpflichtung als erfüllt, wenn der Betrag des festgestellten Fahrpreises und des Bußgeldes auf dem Bankkonto der PassNave Kft. gutgeschrieben wird.
Wenn der Verpflichtete den Fahrpreis und das im Protokoll festgelegte Bußgeld nicht innerhalb von 8 Tagen nach der Fahrt bezahlt, fordert die PassNave Kft. ihn auf, seiner Verpflichtung unter Setzung einer neuen Frist nachzukommen. Wenn der Passagier seiner Verpflichtung nicht innerhalb der neuen Frist nachkommt, wird die PassNave Kft. Maßnahmen ergreifen, um die Forderung auf dem Rechtsweg einzutreiben. Die Kosten hierfür sind ebenfalls vom Schuldner zu tragen.
Bei einer Fahrt mit einem ungültigen Fahrschein ist der volle Fahrpreis sowie der dreifache Betrag des vollen Fahrpreises als Bußgeld zu bezahlen. Im Falle einer Fahrkarte, die für eine falsche Strecke oder mit einer unrechtmäßig in Anspruch genommenen Ermäßigung gekauft wurde, muss die Differenz zwischen dem vollen Fahrpreis und der gekauften Fahrkarte bezahlt werden, sowie der dreifache Betrag der Differenz als Bußgeld.
17.) Haftung
Die PassNave Kft. haftet für alle Schäden, die während des Personenbeförderungsverhältnisses entstehen, gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als Gesetz sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die sich auf Unternehmen beziehen, maßgebend. Die Haftung der PassNave Kft. für Schäden beläuft sich auf bis zu 150 % der bezahlten Fahrkarte oder der Geschäftsgebühr.
Wenn die Personenbeförderung durch Umstände höherer Gewalt beeinträchtigt oder vereitelt wird, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind oder nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, aber als solche gelten, haftet die PassNave Kft. nicht für den aus solch einem Grund erfolgten Ausfall der Linienfahrt oder die darauf zurückzuführende mangelhafte Erfüllung des Personenbeförderungsvertrags, erstattet jedoch den gezahlten Preis der Fahrkarte innerhalb von 30 Tagen.
Die PassNave Kft. haftet nicht für zerbrechliche oder verderbliche Waren im Gepäck der Passagiere oder für dadurch verursachte Schäden sowie für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung entstehen.
18.) Regeln für die Anmeldung und Bearbeitung von Beschwerden
Der Passagier ist verpflichtet, jede Beschwerde oder Meldung, die sich aus dem Beförderungsverhältnis des Passagiers ergibt (im Folgenden als Beschwerde bezeichnet), unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach dem Eintreten des Umstands, der Anlass zur Beschwerde gibt, zu melden, damit die PassNave Kft. die notwendigen Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen und den die Reklamation rechtfertigenden Sachverhalt, vollständig klären kann. Diese Frist verfällt ausdrücklich. Der Passagier ist für alle Schäden verantwortlich, die durch die verspätete Benachrichtigung entstehen.
1. Mündliche Beschwerde
Beschwerdestelle der PassNave Kft.: 1056 Budapest, Belgrád rakpart, Nemzetközi Hajóállomás Kundenservice
Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 8 bis 16 Uhr
Die Passnave Kft. wird die mündliche Beschwerde unverzüglich untersuchen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Wenn der Verbraucher mit der Bearbeitung der Beschwerde nicht einverstanden ist oder wenn es nicht möglich ist, die Beschwerde sofort zu untersuchen, ist das Unternehmen verpflichtet, die Beschwerde und seine diesbezügliche Position unverzüglich zu protokollieren und eine Kopie davon
a) im Falle einer mündlichen Beschwerde, die persönlich übermittelt wird, dem Verbraucher an Ort und Stelle zu übergeben,
b) Im Falle einer mündlichen Beschwerde, die telefonisch oder über einen anderen elektronischen Kommunikationsdienst übermittelt wird, muss sie dem Verbraucher spätestens gleichzeitig mit der inhaltlichen Antwort zugestellt werden.
Im Übrigen verfährt die PassNave Kft. in Übereinstimmung mit den Regeln, die für schriftliche Reklamationen gelten.
1. Schriftliche Beschwerde
Beschwerden können schriftlich auf folgende Weise eingereicht werden, wobei Kopien des Tickets und aller anderen Dokumente beigefügt werden müssen:
• per Post an die Adresse der Beschwerdestelle der PassNave Kft.: 1056 Budapest, Belgrád rakpart, Nemzetközi Hajóállomás
• per E-Mail an die ertekesites@mahartpassnave.hu adresse gesendet
• eingetragen im Kundenbuch an den Schiffsstationen
• Ausfüllen eines Protokollformulars an Bord des Schiffes
Die PassNave Kft. wird innerhalb von dreißig Tagen eine begründete Antwort auf telefonisch oder schriftlich eingereichte Beschwerden geben. Die PassNave Kft. ist verpflichtet, mündliche Beschwerden, die telefonisch oder über elektronische Kommunikationsdienste mitgeteilt werden, mit einer eindeutigen Identifikationsnummer zu versehen. In ihrem Antwortschreiben zum Abschluss der Beschwerdebearbeitung informiert die PassNave Kft. den Passagier über die Rechtsbehelfe und die Kontaktdaten der Verbraucherschutzbehörde und der Schlichtungsstelle.
Wird die Beschwerde des Passagiers abgelehnt, kann er sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle ist ein unabhängiges Gremium, das neben den Industrie- und Handelskammern des Landkreises (der Hauptstadt) tätig ist. Für das Verfahren ist die Schlichtungsstelle des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Passagiers zuständig. Die Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle ist, dass der Passagier versucht, den Streit direkt mit dem betreffenden Unternehmen beizulegen. Der Passagier kann das Verfahren einleiten, indem er einen entsprechenden schriftlichen Antrag an den Vorsitzenden der Schlichtungsstelle stellt. Die Schlichtungsstelle ist für die außergerichtliche Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten zuständig.
SIE KÖNNEN IHRE ANTRÄGE AUF FOLGENDE WEISE BEI DER SCHLICHTUNGSSTELLE EINREICHEN:
- Per Post: 1253 Budapest, Pf.: 10.,
- Per E-Mail: bekelteto.testulet@bkik.hu
- über unsere Website, https://bekeltet.bkik.hu/urlap/kerelem-online-benyujtasa
- über die Website https://uj.bekeltetes.hu/publikus/online-ugy-inditas,
- und mit Hilfe des Kundenportals.
Die Kontaktdaten Amtsportals des Büros des Budapester Schiedsgerichts lautet wie folgt:
Kurzname: BBT
Vollständiger Name: Budapester Schlichtungsstelle, betrieben von der Budapester Industrie- und Handelskammer
KRID: 469532362
Sitz der Budapester Schlichtungsstelle
1016 Budapest, Krisztina krt. 99. I. em. 111.
Postanschrift:
1253 Budapest, Pf.: 10.
E-Mail-Adresse: bekelteto.testulet@bkik.hu
Telefon: +36 (1) 488 21 31
TELEFON-KUNDENDIENST
Montag: 08:00-15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:00-15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00-15:30 Uhr
Freitag: 8:00-13:00 Uhr
Die PassNave Kft. hat keine allgemeine Erklärung dazu abgegeben, dass sie § 36/C Abs. 1 des Ftv. Gesetzes unterliegt.
Nach dem Wegfall der Nationalen Behörde für Verbraucherschutz sind die Aufgaben der erstinstanzlichen Verbraucherschutzbehörde in 197 Landkreisen erreichbar, so dass sich die Passagiere seit dem 1. Januar 2017 mit ihren Beschwerden an die örtlich zuständigen Bezirksämter wenden können. (Kontaktdaten: http://jarasinfo.gov.hu/.)
19.) Kundendienst
Die MAHART PassNave GmbH betreibt ein Callcenter, dessen Kontaktdaten und aktuelle Öffnungszeiten auf ihrer Website publiziert sind. Außerhalb der Öffnungszeiten ist es möglich, das Unternehmen schriftlich zu kontaktieren. Das Unternehmen wird auf die zugesandten Schreiben innerhalb von 2 Werktagen antworten (außer im Falle der Bearbeitung von Beschwerden, auf die Punkt 18 zutrifft).
20.) Subunternehmer
PassNave Ltd. ist berechtigt, einen Subunternehmer mit der Beförderung zu beauftragen. Wenn die PassNave Kft. die Abwicklung der von ihrer übernommenen Personenbeförderung an einen anderen Auftragnehmer überträgt, gelten weiterhin die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen des Einzelvertrages.
21.) Abtretungsverbot
Die Rechte aus dem Personenbeförderungsvertrag können ohne vorherige schriftliche Mitteilung der PassNave Kft. nicht auf einen Dritten übertragen werden.
22.) Kinderschutzbestimmungen
In Übereinstimmung mit § 34/A (4) der Regierungsverordnung Nr. 472/2017 (XII.28.) legt die Mahart-PassNave Kft. besondere Aufmerksamkeit auf den Schutz der Grundrechte von Kindern bei der Erbringung von Reisedienstleistungen und der Vermittlung von Pauschalreisen, unter besonderer Berücksichtigung der Gewährleistung ihres Rechts auf Schutz und Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Verboten ist jedes Verhalten, das auf eine Verletzung der Rechte des Kindes abzielt oder zu einer solchen führt, insbesondere in Bezug auf Verbrechen gegen die sexuelle Freiheit und die Sexualmoral, die gegen Personen unter achtzehn Jahren.
Die Mahart-PassNave Kft. verpflichtet sich, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie bei der Erbringung oder Nutzung der Dienstleistung eine Handlung feststellt, die die Rechte von Kindern verletzt.
23.) Verjährung
Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine kürzere Frist festgelegt ist, verjähren alle Ansprüche aus dem Personenbeförderungsvertrag gegen die PassNave Kft. spätestens nach 6 Monaten.
24.) Recht und Streit
Für die Beilegung von Streitigkeiten gilt ungarisches Recht.
Zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Vereinbarung oder Vertrag ergeben, der unter den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit deren Verletzung, Beendigung, Gültigkeit oder Auslegung geschlossen wurde, unterwerfen sich die Parteien der Entscheidung des für den Sitz des Unternehmens zuständigen Gerichts.
Die Bedingungen des mit dem Kunden oder Passagier abgeschlossenen Einzelvertrages haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die letzte Änderung gilt bis zum 31. Dezember 2025.